Schade, dass es diesen Studientext noch nicht eher gab:
Gabi Reinmann, Professorin für Lehren und Lernen mit Medien hat einen Studientext zum didaktischen Design herausgebracht, der all das bündelt, was ich mir für meine letzten mündlichen Diplom-Prüfungen sowie meine Diplomarbeit bei Prof. Kerres an Inhalten angelesen habe . Mit dem Studientext hätte ich es mit Sicherheit einfacher gehabt ;-)
Klagen will ich deshalb aber nicht, sondern froh sein, dass ich viel Literatur gelesen habe und meinen Horizont so erweitern konnte. In jedem Fall sollte dieser Text eine Empfehlung an all jene sein, die sich in Studium (und vor allem im Beruf) mit Mediendidaktik auseinandersetzen. Denn didaktisches Grundwissen kann man nie genug besitzen, wenn man sich überlegt, wie Medien und Lehr-, Lernprozesse professionell zu gestalten sind! Außerdem gibt der Text auch weiterführende Empfehlungen und Hilfestellungen, da er selbst nicht alle Inhalte (z.B. hinsichtlich Instruktional Design) erschöpfend darstellen kann. Für jeden sollte somit etwas dabei sein und der Studientext kann mit Sicherheit dazu beitragen, die gemeinsame Grundlage des Professionswissens (weiter) zu festigen!
Freitag, 9. April 2010
Freitag, 19. Februar 2010
Werbung in eigener Sache...
Dienstag, 12. Januar 2010
Anwendungs- vs. Handlungsorientierung
Am 11. und 12. Jaunar fand in Pfungstadt bei Darmstadt ein vom Forum Distance Learning in Kooperation mit der ZFU organisierter Workshop zum Thema Lehrgangsplanung und Antragsstellung statt.
Ich bin noch relativ neu in der formalen Planung von Fernlehrgängen, aber offenbar ist es so, dass jedes Fernlehrinstitut mit den gleich Problemen zu kämpfen hat:
1. Unproblematisch ist das Kriterium, ob sich ein Fernlehrgang an externen Vorgaben (Prüfungsordnung etc.) ausrichtet und mit welcher Prüfungsform d.h. instituseigene, selbst definierte Prüfung oder staatliche bzw. Kammerprüfung gearbeitet wird.
2. Viel wesentlicher im Hinblick auf didaktische Entscheidungen ist es festzulegen, ob und in welchem Umfang Fernunterricht einen "handlungsorientierten" oder einen "anwendungsorientierten, fachsystematischen" Ansatz verfolgt. Hier offenbarte sich, dass der Begriff der Handlungsorientierung in der beruflichen Bildung ein z.T. sehr vager Begriff ist, der von den anwesenden Teilnehmern daher auch unterschiedlich konzeptuell besetzt wird. Insbesondere im Hinblick auf die Beschreibung eines fachsystematisch oder handlungsorientiert ausgerichteten Fernlehrganges kommen Taxonomien ins Spiel, auf die die ZFU bei der Antragsprüfung scheinbar großen Wert legt. Hierbei sind die Signalverben (kennen,verstehen, anwenden etc.)zu verwenden, um auf der sicheren Seite zu sein.
3. Die Verknüpfung verschiedener Lernorte bereitet in der Antragsstellung zur Zulassung offenbar immer wieder Probleme, da genaustens definiert werden muss, welche Inhalte wie methodisch umgesetzt werden. Die Verzahnung von Selbstlern- und Präsenzphasen muss dabei sauber und begründet und dargestellt werden.
Ich habe bislang zwar nur rudimentär mit der Planung von Fernlehrgängen zu tun, weiß aber nach Abschluss des Workshops, welche Probleme sich im Antragsverfahren anderer Institute auftun und welche Herangehensweise man daher wählen sollte. Bei meiner ersten Antragsstellung werde ich daher versuchen, all diese Dinge "ZFU-adäquat" umzusetzen. Mal sehen, wie mir dies gelingen wird.
Ich bin noch relativ neu in der formalen Planung von Fernlehrgängen, aber offenbar ist es so, dass jedes Fernlehrinstitut mit den gleich Problemen zu kämpfen hat:
1. Unproblematisch ist das Kriterium, ob sich ein Fernlehrgang an externen Vorgaben (Prüfungsordnung etc.) ausrichtet und mit welcher Prüfungsform d.h. instituseigene, selbst definierte Prüfung oder staatliche bzw. Kammerprüfung gearbeitet wird.
2. Viel wesentlicher im Hinblick auf didaktische Entscheidungen ist es festzulegen, ob und in welchem Umfang Fernunterricht einen "handlungsorientierten" oder einen "anwendungsorientierten, fachsystematischen" Ansatz verfolgt. Hier offenbarte sich, dass der Begriff der Handlungsorientierung in der beruflichen Bildung ein z.T. sehr vager Begriff ist, der von den anwesenden Teilnehmern daher auch unterschiedlich konzeptuell besetzt wird. Insbesondere im Hinblick auf die Beschreibung eines fachsystematisch oder handlungsorientiert ausgerichteten Fernlehrganges kommen Taxonomien ins Spiel, auf die die ZFU bei der Antragsprüfung scheinbar großen Wert legt. Hierbei sind die Signalverben (kennen,verstehen, anwenden etc.)zu verwenden, um auf der sicheren Seite zu sein.
3. Die Verknüpfung verschiedener Lernorte bereitet in der Antragsstellung zur Zulassung offenbar immer wieder Probleme, da genaustens definiert werden muss, welche Inhalte wie methodisch umgesetzt werden. Die Verzahnung von Selbstlern- und Präsenzphasen muss dabei sauber und begründet und dargestellt werden.
Ich habe bislang zwar nur rudimentär mit der Planung von Fernlehrgängen zu tun, weiß aber nach Abschluss des Workshops, welche Probleme sich im Antragsverfahren anderer Institute auftun und welche Herangehensweise man daher wählen sollte. Bei meiner ersten Antragsstellung werde ich daher versuchen, all diese Dinge "ZFU-adäquat" umzusetzen. Mal sehen, wie mir dies gelingen wird.
Abonnieren
Posts (Atom)



